Mittlerweile wurden die Parkautomaten, Verkehrszeichen und Rahmen geliefert und wurden aufgestellt.
Damit kann die neue Regelung zum gebührenpflichtigen Parken und Bewohnerparken ab Montag, den 08.09.2025 in Kraft treten und die Parkautomaten werden freigeschaltet.
Dies bedeutet, dass die Parkplätze zwischen ARAL-Tankstelle und Merlerstraße im Verlauf der Durchfahrt alle gebührenpflichtig sind. Die Altstadt von der Port bis zur Kirche oberhalb der Moselstraße / Moselpromenade bleiben Bewohnern mit 1. Wohnsitz in diesem Bereich und mit Bewohnerparkausweis vorbehalten. In der „Altstadt“ gilt „Zonenparkverbot“ mit Ausnahme für Bewohner.
Am Parkautomaten kann mit Bargeld, Debitkarte und in Kürze auch mit Kreditkarte das Parkticket gelöst werden. Der Verkehrsteilnehmer kann sich auch über Handy beim Partner „Parkster“ einloggen und den Parkschein buchen. Näheres hierzu finden Sie unter: https://www.parkster.com/de/
Zudem besteht die Möglichkeit, bei der Stadtverwaltung ein „Dauerticket“ zu erwerben. Dies gilt entweder ganzjährig oder halbjährig. Eine weitere zeitliche Unterteilung findet nicht statt. Ein Ticket für das II. Halbjahr 2025 kostet unabhängig von der Länge der Gültigkeit 100 €. Ein „Dauerticket“ für das Jahr 2026 hat Gültigkeit vom 01.01. bis zum 31.12.2026 und kostet 200 €. Dies kann ab November 2025 beantragt werden.
Weitere Infos zur Parkregelung finden Sie auf dieser Seite, den Antrag für die Jahresparkkarte können Sie direkt hier herunterladen.
Den Bewohnerparkausweis muss der Bewohner der Altstadt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) beantragen. Diese stellt den grünen Parkausweis gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr aus. Parkgebühren als solche müssen in der Altstadt nicht gezahlt werden. Die wenigen Parkplätze dort bleiben den Bewohnern mit 1. Wohnsitz in diesem Bereich vorbehalten. Hierdurch soll das Wohnen in der Altstadt gefördert und attraktiver gemacht werden.
Die durchgehenden Markierungen in der Altstadt stellen keine Parkboxen dar, sondern sind eine Fahrbahnrandmarkierung. Außerhalb der Fahrbahn dürfen Bewohner nach den Regeln der StVO parken. Dies bedeutet, dass Grundstücksein- und -ausfahrten nicht zugeparkt werden dürfen. Dies auch ohne besondere Bodenmarkierung.
Da nur Bewohner im Altstadtbereich parken dürfen, gehen wir davon aus, dass das Parken jeweils einvernehmlich zwischen den Nachbarn erfolgt und weitere Parkmarkierungen entbehrlich sind.
In Kürze beginnen die weiteren Arbeiten im Moselvorgelände zum „MoselPark Zell“. Soweit diese es ermöglichen, bleiben die Parkplätze dort weiterhin gebührenfrei. Ebenso auf dem zukünftigen Parkplatz auf dem Grundstück des abgerissenen Gebäudes der Verbandsgemeindeverwaltung.
Wir bitten, die Feriengäste auf diese kostenfreien Parkplätze hinzuweisen.