"...aus dem Rathaus"

Parken in der Stadt Zell (Mosel) im Bereich zwischen ARAL-Tankstelle und Merl

Während die Durchfahrtsstrecke von der Autobrücke bis zum Beginn der Ortslage Merl zukünftig durchgehend täglich zwischen 8.00 und 18.00 Uhr gebührenpflichtig sein wird, bleibt der unmittelbare „Altstadtbereich“ zwischen der Port und der Kirche oberhalb der Balduinstraße / Moselstraße dem Bewohnerparken, d.h. für Bewohner mit 1. Wohnsitz in diesem Bereich, vorbehalten.

Kalenderjahres- bzw. Kalenderhalbjahres-Parkkarten können nunmehr ganz bequem über folgenden Link "Formular Parkkarte digital" beantragt werden:

Auf diese Parkkarte können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden. Mit einem dieser Fahrzeuge kann dann im Bereich der Parkstrecke geparkt werden. D.h. die Karte kann bei Bedarf an ein anderes auf der Karte eingetragenes Fahrzeug weitergereicht werden. Hierdurch können Parkgebühren gespart werden und es wird kein weiterer öffentlicher gebührenpflichtiger Parkraum durch die beiden anderen Fahrzeuge in Anspruch genommen.

Eine Parkkarte kann jeder beantragen. Er muss nicht entlang der Parkstrecke wohnen oder arbeiten.

Änderung oder Verlust einer Parkkarte

Im Falle einer Änderung/Ergänzung der Parkkarte (z.B. bei An- oder Abmeldung eines oder weiterer Fahrzeuge) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 €. Dazu bringen Sie bitte bei Abholung Ihrer neuen Parkkarte die aktuelle Parkkarte zwecks Vernichtung mit.

Bei Verlust beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 €. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Die verloren gegangene Parkkarte wird als verlustig erklärt!

Hinweis: Diese beiden Prozesse sind zurzeit noch nicht über das digitale Antragsformular möglich. Bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an oder schreiben uns eine Mail.

Parkmarkierungen / Parken vor der eigenen Garage

Soweit die Gehwege oder die Straßenbreite es erlauben, dass Parkstrecken oder Parkboxen markiert werden können, haben wir in einer ersten Begehung mit der Einzeichnung von Markierungen begonnen. Diese sind noch nicht abschließend.

Hierbei besteht das Erfordernis, dass eine Durchfahrtsbreite von 3,00 m erhalten bleiben muss. Dies ist notwendig, damit Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge (u.a. die große Drehleiter zur Menschenrettung) jederzeit vor Ort anfahren können.

Thema ist auch das Parken vor der eigenen Garage. Soweit der Raum tatsächlich als Garage für ein Fahrzeug genutzt wird, bieten wir an, dass der Garagennutzer einen Ausweis erhält, der es der Überwachungsperson ermöglicht zu erkennen, dass das parkende Fahrzeug vor der Garage der Garagennutzungsberechtigte ist.

Leider ist es nicht möglich, dass der Garagenbesitzer diese Parkmöglichkeit an Dritte weitergibt.

Der Ausweis wird wie folgt aussehen. Den Ausweis erhält der Garagennutzungsberechtigte bei der Stadtverwaltung:

Muster des Garagennutzerausweises für Zell Mosel.

Anwohnerparken

Die Umsetzung des Bewohnerparkens in der „Altstadt“ ist zwischenzeitlich abgeschlossen.

Bei neuen Einrichtungen oder bei Veränderungen im gewohnten Ablauf kommt es immer wieder zu Nachfragen und Härtefällen. Wir werden zwar jeden Vortrag hierzu betrachten und prüfen, können jedoch nicht versprechen, dass wir allen Wünschen nachkommen und diese erfüllen können.

Durch die in den letzten Jahrzehnten völlig veränderten Lebensverhältnisse beim Wohnen, Einkaufen, Urlaubsverhalten usw. haben sich auch die Parkverhältnisse wesentlich verändert. Innenstädte stehen im Winter leer, weil Ferienwohnungen nur zur Urlaubszeit belegt sind. Im Winter fehlt die Wohnbevölkerung, die ein Gewerbe in der Innenstadt aufsucht. Dies hat zur Folge, dass sich der Einzelhandelsbetrieb zurückzieht und schließt. Wir möchten die Wohnqualität in der „Altstadt“ soweit wie möglich erhalten und fördern. Hierzu gehört u.a., dass der Bewohner mit 1. Wohnsitz die Möglichkeit besitzt, einen Parkplatz im Quartier zu finden.  

Wir bitten um Verständnis für die Fortentwicklung des sogenannten „Ruhenden Verkehrs“.