Die Gründe benannte Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen im Stadtrat:
„Die Bauleitplanung für das Neubaugebiet Kaimt-Nord III beschäftigt uns bereits seit Jahren.
Vielerorts wird nachgefragt, warum?
Die Wohnbaugebiete auf dem Barl waren zu diesem Zeitpunkt fast vollständig verkauft. Deshalb hat im Jahre 2019 der Hauptausschuss dem Stadtrat die Weiterentwicklung des Bebauungsgebietes Kaimt II empfohlen. Was der Stadtrat auch danach auf den Weg brachte.
In der Folgezeit wurden viele Gespräche und Verhandlungen mit den privaten Grundstückseigentümern geführt. Seitens der Stadt Zell konnte mit dem Einsatz einer 7-stelligen Summe Land erworben werden. Soweit die Grundstückseigentümer ihr Land nicht verkaufen wollten, sind sie auch heute noch Eigentümer.
Durch die Verhandlungen mit den verbleibenden Eigentümern konnte zunächst die Möglichkeit geschaffen werden, dass die innere Erschließungsstraße moselseitig verlegt geplant werden konnte.
Diese Absprachen wurden im weiteren Verlauf der Planungen jedoch von landabgebenden Eigentümern zurückgenommen und es musste umgeplant werden. Hiermit kamen wir den Wünschen der privaten Grundstückseigentümern nach.
Corona lies in den beiden Folgejahren die Aktivitäten auf allen Gebieten vielfach nicht nur ruhen, sondern auch sich grundlegend verändern.
Es kam die Betrachtung, ob das Gebiet mit einer sogen. „Kalten Nahwärme“ also Wärmeentnahme aus dem Wasser der Mosel – versorgt werden soll.
Dies erforderte umfangreiche Untersuchungen. Schließlich entschied sich der Stadtrat in Anbetracht der auf 5 Jahre angesetzten Planungs- und Entwicklungszeit sowie zu erwartender hoher Kosten, von einer Planung mit „Kalter Nahwärme“ Abstand zu nehmen.
Wieder musste die Planung entsprechend angepasst werden.
Zwischenzeitlich zeigte die Planung, dass es im Plangebiet zu Lärmimmissionen von der B53 herkommen könne. Dies machte eine Betrachtung mit anschließendem Gutachten und weitere Planungsanpassungen erforderlich.
Ebenso war die Oberflächenentwässerung aufgrund der Starkregenereignisse der letzten Zeit mit Rückhalteeinrichtungen und die Entwässerung über Düker einzuplanen.
Der Leiter des mit der Planung beauftragten Planungsbüros West hatte in der Sitzung des Hauptausschusses am 5.5.2025 hierzu vorgetragen und die Auswirkungen der Lärmbegutachtung auf die Planung vorgestellt.
Seinen Vortrag haben wir allen Ratsmitgliedern als aktuellen Entwurf des Bebauungsplanes mit textlichen Festsetzungen zugeleitet.
Ebenso ist ein zwischenzeitlich geforderter Fachbeitrag „Naturschutz“ zu erstellen und in diesen Entwurf zu übernehmen.
In der Stadtratssitzung am 19. 5.2025 hat die Leiterin des Ing.-Büros Häuser die weiteren Auswirkungen im Rahmen der Entwicklung der Infrastruktur -insbesondere die Tiefbauplanung- für das Neubaugebiet vorgestellt.
Durch Landkauf und Planungskosten hat die Stadt Zell mittlerweile eine erhebliche Investition in das Baugebiet vorgenommen.
Die bereits getätigten umfangreichen Investitionen müssen refinanziert werden. Dabei ist zu erwarten, dass ein Kaufpreisniveau sich ergeben wird, das leider nicht mehr in dem Rahmen liegen kann, wie wir es zu Beginn der Planungen angenommen hatten.
Corona mit seinen nicht nur zeitlichen Auswirkungen, der Krieg in der Ukraine und insbesondere die Preissteigerungen in den letzten Jahren im Baugewerbe und bei den Baumaterialien, heutige Forderungen zur Entwässerung eines Gebietes usw. führen zu einer völligen Neubewertung eines Neubaugebietes.
Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen wies abschließend darauf hin, dass die Stadt Zell gegenüber den verbliebenen Grundstückseigentümern weiterhin das Angebot aufrechterhält, zu den bekannten Bedingungen ihr Land zu erwerben.
In den nächsten Tagen werden wir nochmals alle Grundstückseigentümer ansprechen und zu einem gemeinsamen Gespräch einladen. „
Ergänzend hierzu möchte ich mitteilen:
Die Verbandsgemeindeverwaltung Zell ist bei den Planungen in Kaimt-Nord auf die Mitwirkung von über 50 Behörden, Dienststellen, Verbände, Vereine, Privateigentümern usw. angewiesen. Sie tragen ihre Bedenken und Anregungen vor, die abgewägt und beurteilt werden müssen. So ist heute eine Bauleitplanung mehr Koordination von öffentlichen Belangen als freie Planung. Dies bringt mit sich, dass es im Ablauf immer wieder zu Verzögerungen kommt.
Nach Einarbeitung der Forderungen zur Oberflächenentwässerung, der Naturschutzbelange sowie der Forderungen aus dem Lärmgutachten, welche die Planungsbüros vornehmen werden, wird der Bebauungsplan auf Beschluss des Stadtrates in die Offenlage gehen. Soweit keine weiteren Bedenken und Anregungen dabei vorgetragen werden, kann im Aufstellungsverfahren zügig weitergearbeitet werden.