Für die Wahlwerbung in der Stadt Zell (Mosel) gelten folgende Maßgaben:
Im Bereich der Gemarkungen Zell - ausgenommen Siedlung Althaus -, Kaimt (mit Barl) und Merl ist die Wahlwerbung mit Plakaten sowohl für die Kommunal- als auch für die Europawahl auf öffentlichen Flächen nur an den von der Stadt Zell (Mosel) bereitgestellten Flächen an Baustellengittern erlaubt.
Je Aufstellplatz darf zur Sicherstellung der Gleichbehandlung aller Wahlbewerber nur ein Werbeplakat in der maximalen Größe DIN A1 (59,4 x 84,1 cm), angebracht werden. Plakate sind so anzubringen, dass sie unmittelbar an ein Nachbarplakat anschließen und keine Zwischenräume freilassen. Die Reihenfolge richtet sich nach dem zeitlichen Anbringen. Wobei das erste Wahlplakat links oben an dem Gitter zu befestigen ist.
Es werden für die Bewerber bei der Kommunalwahl und für die Europawahl getrennte Plakatwände bereitgestellt. Auf beiden Gittern stehen jeweils 12 Werbeplätze zur Verfügung. Soweit Plakatplätze es ermöglichen, kann die Stadtverwaltung Zell (Mosel) unter Beachtung der Gleichbehandlung aller Bewerber weitere Wahlplakate am jeweiligen Bauzaun genehmigen.
Das Überdecken von Wahlwerbung durch andere Wahlwerbung sowie größere Wahlwerbung als DIN A 1 auf den Gittern ist untersagt und kann von der Stadtverwaltung Zell (Mosel) ohne weitere vorherige Verwaltungsmaßnahme entfernt werden.
Das Anbringen von Wahlwerbung an anderen als den nachgenannten öffentlichen Stellen und Plätzen z.B. an Laternenpfosten und Bäumen ist untersagt.
Wahlwerbung in größeren Abmessungen als die vorgenannten Plakate (z.B. Banner) sind auf öffentlichen Flächen nur erlaubt, wenn sie zuvor von der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) genehmigt wurden.
Plakatwände (Baustellengitter) werden an folgenden öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt:
Zell - Altstadt -
1) Brandenburg, unterhalb des Felsen bei der Tankstelle
2) Brandenburg, an der Feuerwehrabfahrt zur Mosel
3) an der Port, im Grünstreifen in Höhe der Kelter
4) Am Fußpunkt der Fußgängerbrückenrampe
5) An der Einmündung der Straße „Am Bahnhof“ in die Schlossstraße in Höhe des Hauses Wirtz
6) Ortsausgang Corray in Höhe des Wendeplatzes am Ende der Bebauung
Merl
7) Auf dem Kampplatz
8) Im Verlauf der L 199 in Höhe der Abfahrt zur Mosel
9) Stadteingang in Höhe In Spay bei Infostand
Kaimt
10) Mosel-Hamm-Ufer Höhe Fährkopf
11) Mosel-Hamm-Ufer Höhe Pegel
12) Kaimt-Nord Buswendeplatz bei IGS
13) Kaimt gegenüber der Abfahrt B 53 in die Marientaler Au
14) Am städt. Grundstück Marientaler Au an der Fußgängerbrücke
Barl
15) Aus Richtung Keltenring vor der Einmündung in die Barlstraße (Barl III)
16) In den Kreisel Keltenring / Fliehburgstraße - bei ehem. Fa. Braun
17) Einmündung Fliehburgstraße / Barlstraße in Höhe Bäckerei Lutz
18) Grünstreifen Wohngebiet I, Einmündung Adlerstr. / Eichenstraße bei Kastanienbaum
Siedlung Althaus
keine besonderen Aufstellorte
Die Stadtverwaltung Zell (Mosel) kann bei Bedarf weitere Stellplätze benennen.
Durch diese Vorgaben, die bereits in anderen Städten angewendet wurden und werden, wollen wir bei Wahrung der Chancengleichheit für alle Bewerber in unserer Fremdenverkehrsstadt ein Ausufern des Plakatierens vermeiden und dabei ein anziehendes Ortsbild bewahren.
In diesem Sinne lege ich allen Bewerberinnen und Bewerbern bei der Kommunalwahl einen fairen Wahlkampf ans Herz, immer nur an der Sache orientiert und stets nur am Wohl der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet.
Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen