Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
am Dienstag letzter Woche tagte der Stadtrat. U.a. waren auf der Tagesordnung Anträge aller im Stadtrat vertretenen Gruppen mit einem Thema zum Straßenverkehr.
Die Eingaben der Fraktionen der SPD, FWG und CDU bezogen sich auf Beschwerden wegen zu schnellem Fahren innerhalb der Stadt Zell – insbesondere im Stadtteil Barl sowie weiterem Fehlverhalten von Kraftfahrern.
Eingehend hatten zuvor der Ältestenrat und der Hauptausschuss über die Thematik diskutiert. Übereinstimmend waren die Teilnehmer der Meinung, dass ein zu schnelles Fahren auf Wohnstraßen in der Regel durch die Bewohner selbst erfolgt.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist sowohl in Barl I, II und III sowie in der Ortslage Kaimt durch Verkehrszeichen seit vielen Jahren angeordnet. Das allein scheint heute nicht mehr auszureichen. Es werden nicht nur Überwachung – besonders weitere behindernde oder hinweisende Maßnahmen gefordert.
Welche Möglichkeiten bestehen zur Drosselung der Durchfahrtsgeschwindigkeiten? Hier einige Beispiele:
Zeichen 274 StVO (zul. Höchstgeschwindigkeit)
Wiederholen der zul. Höchstgeschwindigkeit auf der Fahrbahn
Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeit durch Anzeigegerät
Appelle an die Autofahrer (Kinderattrappe)
Die Geschwindigkeitsüberwachung (auch mit stationärem Radar) liegt in der Aufgabe des der Polizei. Der ruhende Verkehr innerhalb der Ortslage ist der Kommune übertragen.
Der Bau von Straßenverschwenkungen ist baulich aufwendig und teuer und führt u.U.zu Anliegerbeiträgen
Umbauen zu einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ d.h. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit (7-10 km/h). Führt u.U. auch zur Erhebung von Anliegerbeiträgen
Straßeneinbauten (z.B. Aufpflasterungen / Bodenschwellen pp.) Aufpflasterungen sollten entsprechend lang sein. Sie und die Bodenschwellen verursachen jedoch für die Anwohner Lärm und vermehrt Abgase.
Nach eingehenden Beratungen beschloss der Stadtrat, dass zur Verbesserung der örtlichen Verkehrssituationen folgende Maßnahmen umgesetzt werden sollen:
1. Barl – Wohngebiet Barl I und II:
1.1 Das Zeichen 274- Zone- (30km) wird aus dem Einmündungsbereich zur Barlstraße in die beiden Einbuchtungen der Eichenstraße vor der Einmündung Falkenstraße versetzt. Hierbei werden die Verkehrszeichen in der Standardgröße aufgestellt und erhalten den Zusatz „Im gesamten Wohngebiet“
1.2 Im Verlauf der Durchgangsstraßen werden wiederholend Fahrbahnmarkierungen „30“ aufgebracht.
2. Barl – Wohngebiet Barl III
2.1 Im Verlauf der durchgehenden Straßen werden Fahrbahnmarkierung „30“ aufgebracht.
2.2 An den Stellen - wie z.B. beim Bolzplatz -, an denen Kinder die Fahrbahn unbedacht betreten können, werden nichtamtliche sogenannte „StreetBuddy – Warnfiguren“ aufgestellt.
3. Barl – Keltenring
3.1 Zur Vermeidung einer unerwünschten Durchfahrt von der rückseitigen Ausfahrt Globus in den Keltenring werden im Verlauf zwischen Ausfahrt Globus und Wohngebiet Barl III zwei Fahrbahnschwellen aufgebracht. Hier sind keine unmittelbaren Anlieger, die vom Lärm gestört und den höheren Abgaswerten belästigt bzw. geschädigt werden können.
3.2 Das Zeichen 250 StVO - Verbot für Fahrzeuge aller Art - mit dem Zusatz „Anlieger frei“ in Höhe der Ausfahrt Globus wird auf der rechten Seite erneuert und zusätzlich linksseitig aufgestellt.
4. Kaimt
Im Verlauf der durchgehenden Straßen im Stadtteil Kaimt werden Fahrbahnmarkierungen „30“ nachgebessert bzw. ergänzt.
5. Geschwindigkeitsanzeigen
Zur Anzeige der tatsächlichen gefahrenen Geschwindigkeit werden zwei weitere mobile Geschwindigkeitsanzeigegeräte beschafft.
6. Allgemeine Verkehrsführung
Im Rahmen der Regelungen zum ruhenden Verkehr in der Stadt Zell (Mosel) wird auch die Verkehrsführung allgemein betrachtet.
7. Brandenburg
Über den Antrag auf Anordnung einer verringerten zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Verlauf der Straße „Brandenburg“ entscheidet als zuständige Untere Straßenverkehrsbehörde die Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel).
Alle Mitglieder der Stadtratsfraktionen richten an die Verkehrsteilnehmer den Appell, die angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Die genannten Maßnahmen tragen hoffentlich nicht nur zur Erinnerung an diese Pflicht bei, sondern auch einer Beachtung.
Hang- und Felssicherungen
Nach Durchführung der öffentlichen Ausschreibungen hat der Stadtrat auch die Sicherungsarbeiten im Bereich „Kapertchen“ unterhalb des Schildes der Zeller Schwarze Katz, am Friedhof, an der Port und in Brandenburg bei der Tankstelle vergeben.
Erfreulicherweise haben die Ausschreibungen zum Ergebnis, dass für die Arbeiten wesentlich geringere Mittel aufgewendet werden müssen als zunächst veranschlagt. Der Landeszuschuss von 50 % wird sich dem tatsächlichen Kostenaufwand entsprechend auch geringer ergeben.
Weihnachtskrammarkt
In der Adventszeit fand in den Vorjahren der Weihnachtskrammarkt statt. Im letzten Jahr hatten sich einige Händler angemeldet. Jedoch viele blieben aus. Teils aus betrieblichen Gründen, teils weil sie größere Märkte aufsuchten. Es war ein weit auseinandergezogener Flickenteppich. Die Entwicklung zeigt, dass ein Krammarkt heute nicht mehr das ist, was es für die Bevölkerung einmal war. Internet, Amazon und die anderen Anbieter stehen heute für den traditionellen Einkauf von Winterwaren. Leider fehlen auch immer mehr Marktbeschicker wegen fehlender Nachfolger.
Deshalb haben wir uns entschieden, in diesem Jahr zur Belebung der Innenstadt wieder das Winter- und Weihnachtszelt auf dem Marktplatz vom 1. Advent bis 6. Januar aufzustellen. Hier wollen wir gemeinsam mit der Bewirtung aus der Weinlounge mit Aktionen für unsere Bürgerinnen, Bürger und Gäste ein Angebot zum Advent, Weihnachten und Silvester anbieten. Unsere Mitarbeiterin im Stadtmarketing erarbeitet das Konzept. Mehr dazu zu gegebener Zeit.
Den Weihnachtskrammarkt haben wir aus dem Angebotsbereich gestrichen und der Stadtrat hat eine entsprechende Anpassung der Marktordnung beschlossen.