"...aus dem Rathaus"

vom 21.03.2025

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

Neue Parkregelungen

In der Stadt Zell zeigt sich seit einiger Zeit immer deutlicher ein steigender Bedarf an Parkraum für Kraftfahrzeuge. In erster Linie resultiert dieser aus einer in den vergangenen Jahren nachhaltig gestiegenen touristischen Frequentierung des Stadtgebietes, bedingt durch einen allgemein stärkeren touristischen Besucherverkehr und durch vielfach neu geschaffene Übernachtungsmöglichkeiten, insbesondere privater Zimmer- und Ferienwohnungsvermietungen. Aber auch die Anzahl zugelassener Fahrzeuge der Bewohner hat zugenommen. Gleichwohl ist festzustellen, dass oftmals vorhandene Garagen oder sonstige private Abstellmöglichkeiten nicht als solche genutzt, sondern die Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum - nicht selten auch dauerhaft - abgestellt werden.

Im Bereich der Kernstadt (Brandenburg bis Merler Straße) steht insbesondere in der Tourismussaison kein ausreichender Parkraum mehr zur Verfügung. Es sind dringend Maßnahmen zur Steuerung der Parkraumnutzung angezeigt, die den knappen Parkraum für möglichst viele Verkehrsteilnehmer nutzbar machen.

Eine Bewirtschaftung der Parkflächen durch Gebührenerhebung (Parkschein) erfolgt bisher bereits in der Moselpromenade. In der Schloßstraße und teilweise in Corray ist die Parkzeit ohne Gebührenerhebung (Parkscheibe) begrenzt. In der Kernstadt ist an einzelnen Stellen das Parken den Anwohnern vorbehalten (Bereiche Cuxborn und Mittelstraße).

Die bestehenden Regelungen reichen nicht mehr aus, um dem vorhandenen Parkdruck wirksam zu begegnen. Die gegenwärtige Parkraumbewirtschaftung bietet hierzu zwar dem Grunde nach ein geeignetes und aufgrund der Erfahrungen zahlreicher anderer Kommunen probates Mittel. Aufgrund der mittlerweile in der Stadt Zell eingetretenen Situation ist es jedoch geboten, die bestehende Parkraumbewirtschaftung anzupassen und räumlich auszudehnen.

Vor diesem Hintergrund haben der Ältestenrat, der Bau- /Wegeausschuss, der Hauptausschuss und der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) die Situation eingehend beraten. Im Ergebnis wird der öffentliche Bereich zwischen Tankstelle und Merler Straße als bewirtschafteter Bereich eingerichtet.

In seiner Sitzung am 10.03.2025 hat der Stadtrat folgendes Konzept beschlossen:

Der Bereich von der ARAL-Tankstelle bis Merler Straße in Höhe des ehem. „Café im Hamm“ wird die gesamte Innenstadt als bewirtschaftete Parkzone eingerichtet. Dabei gilt für die Durchgangsstraßen Brandenburg, Moselpromenade, Lindenplatz, Schloßstraße, Corray und Merler Straße im gesamten Verlauf eine durchgängig gleiche Gebührenregelung (Parkzone 1).

Von der „Port“ bis zur Kirche gilt im Wohnquartier der „Altstadt“ (Parkzone 2) folgende Regelung:

Die Balduinstraße mit allen abzweigenden und bergseitigen parallelen Nebenstraßen bleibt bzw. wird „Verkehrsberuhigter Bereich“. Soweit in diesem „Verkehrsberuhigten Bereich“ Parkplätze in der Oberstraße / Cuxborn / Römerstraße / Zeller Kehr eingezeichnet werden, sollen diese zur Erhaltung und Steigerung der Wohnqualität im „Altstadtbereich“ dem Bewohnerparken dienen. Der Ausweis nach der StVO für Bewohnerparken ist den Bewohnern des Quartiers mit 1. Wohnsitz vorbehalten. 

Für den Verlauf der Jakobstraße gilt die Parkregelung analog des „Verkehrsberuhigten Bereiches“ der „Altstadt“ (Parkzone 2).

Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt in der Parkzone 1 grundsätzlich über Parkautomaten. Hier sind Parktickets bis zum Wochenticket bar oder über das System „Parkster“ buchbar.

Beispielbild eines Parkplatz-Verkehrszeichens.

An den Parkautomaten der Parkzone 1 werden folgende Parkgebühren erhoben:

täglich
von 8.00 bis 18.00 Uhr gebührenpflichtig

Parkgebühren:
erste ½ Stunde: Freiticket
nächsten 30 Minuten: 0,50 €
jede weitere Stunde: 1,00 €
für einen Tag (Tagesticket): 10,00 €

für eine Woche (7 Tage, „Wochenticket“):
50,00 €

für ein Jahr (vom 01.01. bis 31.12. jeden Jahres, „Jahresticket“)
a) für ein ganzes Jahr: 200,00 €
b) im Laufe des zweiten Halbjahres (z. B. bei Zuzug), Gültigkeit bis 31.12. des Jahres: 100,00 €
c) bei Neuausstellung (z. B. Fahrzeugwechsel, Verlust): 50,00 €
d) Bei Wegfall des Bedarfs für das Ticket erfolgt keine Gebührenerstattung.

Wo gibt es das „Jahresticket“?

Das Jahresticket wird als Parkkarte ausgegeben und kann ausschließlich bei der Stadtverwaltung Zell (Mosel) erworben werden. In der Parkkarte können bis zu drei amtliche Kennzeichen eingetragen werden, wobei sie nur in einfacher Ausfertigung erteilt wird. Dies ermöglicht den Austausch der Parkkarte zwischen den Fahrzeugen, ohne dass die genannten Fahrzeuge gleichzeitig im gebührenpflichtigen Bereich parken. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder gerne auch per E-Mail formlos gestellt werden. Nach Eingang der Gebühr wird die Parkkarte ausgestellt.

Für das Jahresticket gilt:

Keine Beschränkung in der Gesamtanzahl und im Personenkreis (Anlieger / Bewohner anderer Stadtteile / Bewohner mit 2. Wohnsitz / Arbeitnehmer / Gewerbetreibende usw.)

Wo gibt es den Bewohnerparkausweis?

Den grünen Bewohnerparkausweis stellt die Verbandsgemeindeverwaltung Zell als Untere Straßenverkehrsbehörde auf Antrag aus. Hierbei ist nachzuweisen, dass der Halter des Fahrzeuges im „Altstadtbereich“ mit seinem 1. Wohnsitz angemeldet ist. Der Ausweis kostet nicht 200,00 €, sondern lediglich eine Verwaltungsgebühr. Nutzung in Bereich "Altstadt", wie in der Grafik aufgezeichnet.

Grafik der neuen Parkzonen in Zell Mosel 2025.

Welche Regelung gilt für Handwerkerfahrzeuge?

Für Handwerkerfahrzeuge steht eine Ausnahmemöglichkeit zur Verfügung, die im gesamten Kreis Cochem-Zell und darüber hinaus Gültigkeit hat.

Anträge hierzu bitte bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Zell stellen. 

Gibt es gebührenfreies Parken?

Parken ohne Gebühren bleibt wie folgt möglich:

  • In der Kernstadt im Bereich der jetzt noch nutzbaren Flächen des Moselvorgeländes (MoselPark Zell)

  • In der gesamten Ortslage Merl nach der StVO bzw. der dort bestehenden Beschilderung

  • In der gesamten Ortslage Kaimt nach der StVO bzw. der dort bestehenden Beschilderung

  • Parkplatz am Kreisel (ehem. Ausstellplatz Reis)

  • entlang des Moseluferweges unterhalb der „Sandgärten"

  • im Bereich des Festplatzes Kaimt usw.


Es ist allen bewusst, dass man bei der neuen Regelung nicht gleich allen Interessen gerecht werden kann. Hierbei haben wir uns bemüht, die Regelung so überschaubar wie möglich zu gestalten:

  • Durchgangsstraßen = gebührenpflichtig

  • Wohnquartier „Altstadt“ = Anwohnerparken

Wir möchten mit dieser Regelung auch Erfahrung sammeln, ob sie den Anforderungen gerecht wird. Bei Bedarf kann eine Änderung gerne erörtert und angepasst werden.

Ich bitte deshalb die Fahrzeughalter zunächst auch selbst Erfahrung zu sammeln. Dabei darf ich den Hinweis mitgeben, dass Arbeitnehmer und andere Fahrzeughalter im gewerblichen Bereich die Parkgebühren ggfls. in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend machen können.

Beim Jahresticket wollen wir bewusst die verschiedenen Interessengruppen gleich behandeln. Ausnahmen lässt hier nur die Straßenverkehrsordnung zu. Diese nennt u.a. die Schwerbehinderten mit blauem Parkausweis. 

Die noch fehlenden Parkautomaten werden in nächster Zeit aufgebaut. Es wird bei den Parkautomaten neben der Münzzahlung auch die Nutzung der Debitkarte (Scheckkarte) angeboten.

Ab wann wird die neue Regelung gelten?

Ein Teil der neuen Parkautomaten steht noch zur Lieferung aus. Sobald diese angeliefert und aufgebaut sind, werden auch die entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt. Wir erwarten, dass dies nicht vor Ostern der Fall sein wird.

Uns ist bewusst, dass diese Gebührenpflicht keine unbedingte Begeisterung auslösen wird.  Die vermehrten Fahrzeuge und der damit einhergehende Parkplatzbedarf erfordern für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie zur Verbesserung der Wohnqualität in der „Altstadt“ eine Regelung.

Wir bitten um Verständnis und sind sicher, dass nach einer Eingewöhnungszeit die Regelung allgemein für Bewohner und Gäste eine Verbesserung bei der Parkplatzsuche bringen wird.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen stets einen Parkplatz an der gewünschten Stelle

Ihr

Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen