Auf diese Parkkarte können bis zu drei Kennzeichen eingetragen werden. Mit einem dieser Fahrzeuge kann dann im Bereich der Parkstrecke geparkt werden. D.h. die Karte kann bei Bedarf an ein anderes auf der Karte eingetragenes Fahrzeug weitergereicht werden. Hierdurch können Parkgebühren gespart werden und es wird kein weiterer öffentlicher gebührenpflichtiger Parkraum durch die beiden anderen Fahrzeuge in Anspruch genommen.
Eine Parkkarte kann jeder beantragen. Er muss nicht entlang der Parkstrecke wohnen oder arbeiten.
Bei Änderung/Ergänzung bzw. bei Verlust/Diebstahl der Parkkarte wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00€ bzw. 50,00€ erhoben. Bitte teilen Sie uns das schriftlich an parken@zellmosel.de mit.
Parkmarkierungen:
Soweit die Gehwege oder die Straßenbreite es erlauben, dass Parkstrecken oder Parkboxen markiert werden können, haben wir in einer ersten Begehung mit der Einzeichnung von Markierungen begonnen. Diese sind noch nicht abschließend.
Hierbei besteht das Erfordernis, dass eine Durchfahrtsbreite von 3,00 m erhalten bleiben muss. Dies ist notwendig, damit Rettungsfahrzeuge, Feuerwehrfahrzeuge (u.a. die große Drehleiter zur Menschenrettung) jederzeit vor Ort anfahren können.
Thema ist auch das Parken vor der eigenen Garage. Soweit der Raum tatsächlich als Garage für ein Fahrzeug genutzt wird, bieten wir an, dass der Garagennutzer einen Ausweis erhält, der es der Überwachungsperson ermöglicht zu erkennen, dass das parkende Fahrzeug vor der Garage der Garagennutzungsberechtigte ist.
Leider ist es nicht möglich, dass der Garagenbesitzer diese Parkmöglichkeit an Dritte weitergibt.
Der Ausweis wird wie folgt aussehen. Den Ausweis erhält der Garagennutzungsberechtigte bei der Stadtverwaltung: