"...aus dem Rathaus"

vom 10.07.2026

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

wenn ich diese Zeilen schreibe liegt das Weinfest einige Tage hinter uns. Trotz der extrem heißen Witterung haben wir alle friedlich und ich darf auch sagen genüsslich mit Wein, viel Mineralwasser und bei flotter Musik gefeiert. Nur mit Gemeinsinn und viel Engagement sind solche Events möglich. Alle die dazu beigetragen haben, dass es so möglich war, an dieser Stelle nochmals meinen allerherzlichsten Dank. Ohne die vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer ist eine solche Veranstaltung nicht zu stemmen. DANKE !!

Rasthütten

Ein weiterer Dank geht an die Raiffeisenbank MEHR Mosel - Eifel - Hunsrück - Region. Sie spendete großzügig einen Betrag von 15.000 € für die Errichtung zweier Rasthütten im Verlauf des Moselwanderweges und der Barlstrxaße.

Den Aufbau der in Einzelteilen gelieferten Hütten übernahmen die tatkräftigen Rentner der Gruppe „Wir für Zell“. In vielen Arbeitsstunden bauten die Handwerker eine Rasthütte im Weinbergsgelände Kaimt beim „Bildstöckchen“ und eine im Verlauf der Barlstraße (K56). Nun können sowohl die Wanderer, die die Moselstrecke durchwandern als auch die Pilger die den Mosel-Camino gehen eine Rast einlegen. Die Fußgänger zum Barl und die Radfahrer auf der Bergstrecke haben hier Gelegenheit sich auszuruhen, bevor sie den letzten „Anstieg“ zum Barl gehen bzw. fahren.

Die Höhe der Rasthütte wurde bewusst niedrig gewählt, damit sie nicht als „Partyhütte“ missbraucht wird. Hoffen und wünschen wir, dass die Rasthütte nicht beschmiert wird oder Vandalismus daran entsteht.

Spendenscheckübergabe für die Rasthütten in Zell Mosel. Zur symbolischen Übergabe des Spendenschecks trafen sich der Geschäftsführer der Raiffeisenbank MEHR, Herr Karl Josef Brunner, Stadtbürgermeister Hans-Peter Döpgen und die Aufbauhelfer der Gruppe „Wir für Zell“.

Stein- oder Schottergärten

Der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) hat am 24.6.2025 eine Gestaltungssatzung beschlossen, die die Anlage sogenannter Schottergärten (auch Steingärten genannt) auf privaten Grundstücken in Neubaugebieten mit Bebauungsplänen untersagt.

Warum dieses Verbot? Schottergärten tragen zur Aufheizung der Umgebung bei. Sie bieten kaum Lebensraum für Insekten und Vögel. Sie behindern die Versickerung von Regenwasser. Sie widersprechen dem Ziel eines klima- und umweltfreundlichen Stadtbildes.

Die Hitzeperiode Ende Juni und die danach folgenden heißen Tage haben gezeigt, dass die hohe Wärmespeicherungseigenschaft der Steine weiter zur Aufheizung des Kleinklimas beiträgt. Umso wertvoller ist jede grüne Fläche, auch wenn sie durch die Trockenheit zweitweise keinen grünen Bewuchs aufweist. 

Es stellt sich die Frage: Was ist erlaubt?

Gärtnerisch angelegte Flächen mit Pflanzen, Rasen, Stauden, Hecken oder Bäumen. Wege, Einfahrten und Terrassen, wenn sie funktional notwendig und möglichst wasserdurchlässig angelegt sind.

Die Stadt setzt damit geltendes Landesbaurecht um (§10 Landesbauordnung RLP) und möchte gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Artenvielfalt leisten.

Bitte beachten Sie: Bei bereits bestehenden Schottergärten kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Umgestaltung erforderlich ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Zell.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für eine sinnvoll grünere Stadt!

Ich wünsche Ihnen allen erholsame Sommertage mit angemessenen Temperaturen.

Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen