Resolution
des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Zell (Mosel)
und des Stadtrates Zell (Mosel) als Standortgemeinde
Der Verbandsgemeinderat Zell (Mosel), der Stadtrat Zell (Mosel) und alle angehörigen Ortsgemeinden verfolgen mit großer Sorge die Schließungswelle kleinerer ländlicher Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Pressemeldungen, wonach auch der Krankenhaus-standort Zell (Mosel) gefährdet sein könnte, führen zu einer großen Verunsicherung in der Bevölkerung und unter den Beschäftigten des Klinikbetriebes.
Obwohl weder die Planung von Krankenhausstandorten, noch deren Trägerschaft in der Zuständigkeit der Verbandsgemeinden und Gemeinden liegen, setzen wir uns im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten mit aller Kraft für den Erhalt des Klinikums Mittelmosel ein.
Grundsätzlich sind die Sorgen und Ängste der Bevölkerung und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Mittelmosel von allen Akteuren ernst zu nehmen und nicht leichtfertig von der Hand zu weisen.
Wir fordern die politischen Ebenen des Landes und des Bundes auf, ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Klinikstandortes in Zell (Mosel) zu geben und für die Zukunft Planungssicherheit zu gewährleisten. Planungen der zuständigen Stellen dürfen nicht weiter zur Schließung lebensnotwendiger medizinischer Versorgungseinrichtungen im ländlichen Raum führen.
A) Bekenntnis zum Klinikum Mittelmosel
Mit dieser Resolution bekennen wir uns ausdrücklich zum Klinikum Mittelmosel. Das Klinikum hat eine herausragende Bedeutung für die medizinische Versorgung in der Region und ist damit ein wesentlicher, unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das Klinikum sichert für die Menschen der Region die sehr wichtige Grund- und Regelversorgung. Insbesondere ermöglicht das Klinikum lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie etwa die Versorgung von Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten.
In vorangegangenen Gesprächen wurde darüber informiert, dass im Krankenhaus Zell (Mosel) zuletzt jährlich ca. 10.000 Patienten über die Zentrale Notaufnahme versorgt worden sind. Hierzu gehören alle stationären und ambulanten (ca. 6.500) Fälle.
Obwohl ein Teil dieser Fälle dem hausärztlichen Notdienst zuzuweisen sein dürfte, zeigen die Zahlen, dass eine Schließung des Klinikums Mittelmosel nicht nur die stationäre medizinische Grundversorgung, sondern vor allem auch die notfallmedizinische Versorgung einer ganzen Region erheblich gefährden würde. Nicht umsonst hatte das Land Rheinland-Pfalz das Krankenhaus seinerzeit als unverzichtbar eingestuft. Die Daten einer aktuellen Simulation (GKV Klinik Simulator) belegen, dass im Fall einer Schließung über 18.000 Einwohner mehr als 30 Minuten PKW-Fahrzeit benötigen würden, um ein Krankenhaus der Grundversorgung zu erreichen. Gäste der Urlaubsregion sind in den Zahlen nicht eingerechnet.
Durch die deutlich längeren Anfahrtszeiten wäre mithin auch eine Zunahme von lebensbedrohlichen Notfallszenarien zu befürchten.
Gerade für ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen würde dies zu einem Verlust existenzieller und lebenswichtiger Angebote führen. Bereits heute ist absehbar, dass die Altersentwicklung der Gesellschaft zu einem deutlich höheren Bedarf an stationären Behandlungen führen wird. Ebenso wird in einer älter werdenden Gesellschaft die Zahl der Notfalleinsätze stark ansteigen. Der Wegfall von Krankenhausstandorten, die bislang als unverzichtbar eingestuft waren, kann aus unserer Sicht nicht die Antwort auf diese Entwicklung sein.
Das Klinikum Mittelmosel erfüllt nachweislich gerade im Bereich der Notfallversorgung hohe technische Standards. Im Januar 2024 erfolgte die erfolgreiche Rezertifizierung des lokalen Traumazentrums auf höchstem Niveau. Das Traumazentrum im Klinikum Mittelmosel spielt eine entscheidende Rolle in der Notfallversorgung und gewährleistet, dass Patienten mit schweren Verletzungen die schnellst- und bestmöglichste Behandlung erhalten.
Im Mai 2024 wurde im Klinikum Mittelmosel ein neues Herzkatheterlabor in Betrieb genommen. Dieses ermöglicht eine schnellere Durchführung von Behandlungen. Gerade bei zeitkritischen Notfällen wie Herzinfarkten ist dies von großer Bedeutung.
Die Bedeutung der intensivmedizinischen Angebote im Krankenhaus Zell (Mosel) und die Leistungsfähigkeit der Einrichtung wurden in Corona-Zeiten, die bis heute nachwirken, einmal mehr unter Beweis gestellt. Hierfür gebührt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Leitung des Hauses größter Respekt. Während der Pandemie wurden die Beatmungsmöglichkeiten auf der Intensivstation ausgeweitet und zusätzliche Kapazitäten geschaffen, die lebensrettende medizinische Leistungen ermöglichen.
Krankenhäuser haben auch für unsere niedergelassenen Ärzte und alle im Gesundheitswesen arbeitenden Personen eine hohe Anziehungskraft. Mit einem Wegfall des Krankenhausstandortes und dem Verlust weiterer Einrichtungen würde sich die Versorgungssituation in unserer ländlichen Region noch einmal verschärfen.
Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass nach der Schließung des Krankenhauses in Traben-Trarbach und dem reduzierten Betrieb des Krankenhauses in Bernkastel-Kues an der gesamten Mittelmosel, als eine der tourismusstärksten Regionen in Rheinland-Pfalz, kein Krankenhaus mit vergleichbaren Leistungen mehr vorhanden wäre.
Die Bedeutung des Klinikums Mittelmosel und die Sorgen der Bevölkerung zeigen sich auch durch die Annahme der gestarteten Petition für den Erhalt des Klinikums. Innerhalb weniger Tage haben bereits über 4000 Menschen unterzeichnet.
Eine Aufrechterhaltung des stationären Angebotes des Klinikums Mittelmosel in Zell (Mosel) ist daher für uns unabdingbar.
B) Forderungen zur Sicherung des Klinikums
Vor diesem Hintergrund beschließen wir:
1) Wir fordern die Geschäftsführung des Klinikums Mittelmosel (Alexianer Gruppe / Dernbacher Gruppe / Katharina Kasper ViaSalus GmbH) auf, neben der unbestritten notwendigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung unbedingt den Versorgungsauftrag für die Region und damit die wohnortnahe stationäre medizinische Versorgung im Blick zu behalten.
2) Wir fordern die Krankenkassen als Kostenträger auf, die auskömmliche Finanzierung von kleineren Krankenhäusern im ländlichen Raum wie hier in Zell (Mosel) sicherzustellen. Hierzu wurde das System der Sicherstellungszuschläge geschaffen. Diese Sicherstellungszuschläge müssen sowohl in ausreichender Höhe als auch zeitnah fließen, damit die Liquidität der Klinik gesichert ist.
Sicherstellungszuschläge sind vorgesehen für Krankenhäuser, die sich zwar aufgrund eines geringen Versorgungsbedarfs nicht kostendeckend aus den regulären Mitteln des Entgeltsystems für Krankenhäuser finanzieren können, aber dennoch für eine flächendeckende Basisversorgung unverzichtbar sind. Diese Voraussetzung ist beim Klinikum Mittelmosel gegeben und auch anerkannt. Der GKV Kliniksimulator bestätigt diese Unverzichtbarkeit der Klinik.
Auch im Hinblick auf die geplante Krankenhausreform der Bundesregierung und der Integration des Sicherstellungszuschlags in die Vorhaltevergütung wird eine Aufstockung der dann geltenden Vorhaltevergütung (Vorhaltevergütung inklusive bisheriger Sicherstellungszuschlag) gefordert.
Es gilt zu beachten, dass die Krankenkassen die Verpflichtung haben, die Beiträge ihrer Mitglieder so einzusetzen, dass in der Grund- und Regelversorgung keine Zwei-Klassen-Versorgung zwischen städtisch und ländlich geprägten Regionen eintritt. Die Bevölkerung im ländlichen Raum hat den gleichen Anspruch auf Zugang zu medizinischen Leistungen in wohnortnaher Entfernung.
3) Wir fordern die Bundes- und Landespolitik auf, sich dafür einzusetzen, die politisch gesetzten Rahmenbedingungen in der Gesundheitspolitik so zu gestalten, dass kleinere, als unverzichtbar eingestufte Krankenhäuser im ländlichen Raum überlebensfähig sind. Auch mit Blick auf künftige Pandemieszenarien sollte die Standortplanung nicht rein an wirtschaftlichen Aspekten ausgerichtet sein.
4) Das Klinikum Mittelmosel muss als Klinikum zur Grundversorgung bestehen bleiben. Diese Kliniken verfügen über eine Innere Fachabteilung, eine Basis Chirurgie, eine Intensivstation mit 6 Betten und eine Notaufnahme. Wichtig für den Standort Zell (Mosel) ist eine Notaufnahme, die 24/7 besetzt ist. Nur dann liegt der für unsere Region so wichtige Rund-um-die-Uhr Auftrag vor. Die bewährten Angebote der Notfallversorgung (Herzkatheterlabor, Traumazentrum) müssen ebenfalls Bestand haben.
5) Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für den Erhalt des Klinikums Mittelmosel einzusetzen. Eine Schließung der Einrichtung würde allen erklärten Zielsetzungen, den ländlichen Raum zu stärken, zuwiderlaufen. Das Klinikum ist eines der größten Arbeitgeber und – wie bereits mehrfach erläutert – eine der wichtigsten Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Gesundheitsversorgung unserer Region. Eine Schließung des Klinikums ließe Auswirkungen auf den Bestand weiterer zentraler Versorgungsangebote befürchten und würde somit die mittelzentrale Funktion der Stadt Zell (Mosel) in Frage stellen.
6) Es wird an die Ärzteschaft der Region appelliert, im Interesse der Aufrechterhaltung der stationären Versorgung die Vorteile und das Angebot des Klinikums Mittelmosel zu nutzen. Kooperationsmöglichkeiten sollten im Interesse des Klinikums, der niedergelassenen Ärzte sowie der Patienten intensiv geprüft werden.
7) Auch an die Träger der beiden Krankenhäuser in Zell (Mosel) und Cochem werden aufgefordert, Möglichkeiten der Kooperationen beider Häuser verstärkt zu prüfen um Synergieeffekte auszuloten. Jedoch auch kreisübergreifende Kooperationen mit den Krankenhäusern in Simmern und Wittlich sollten überdacht werden, um hier gemeinschaftlich eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
8) Die Verantwortlichen der Kassenärztlichen Vereinigung tragen eine Verantwortung für die medizinische Versorgung der Menschen in unserer Region. Hierfür ist es wichtig, alle sich bietenden Möglichkeiten wohlwollend und zukunftsorientiert zu prüfen und zu begleiten. Wir fordern Sie auf, gegebenenfalls auch neue Wege zu prüfen, zu entwickeln und Möglichkeiten wahrzunehmen. Dies ist auch im Sinne der Ärzteschaft der gesamten Region.
9) Es erfolgt eine Unterstützung der Überlegungen zu einer besseren Verzahnung von stationären, ambulanten und sektorenübergreifenden Angeboten. Hier sollten alle Beteiligten zu Gesprächen bereit sein. Konzepte müssen jedoch auch finanziell von den zuständigen Stellen mitgetragen werden um damit den Erhalt des Klinikums Mittelmosel zu sichern.
10) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Schließung des Klinikums Mittelmosel auch bedeutende negative Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Zell hätte. Im Falle der Schließung würde sich die Attraktivität der Region sowohl für die Gewinnung neuer (als auch für den Verbleib vorhandener) Fachkräfte für alle Wirtschaftsbereiche dramatisch verschlechtern.
11) Alle Beteiligten der Resolution erklären sich solidarisch mit den im Klinikum tätigen Menschen. Die Ärzte, Pflegekräfte und alle anderen Mitarbeiter haben all die Jahre mit großem Engagement sehr gute und kompetente Arbeit für die Patienten geleistet und den guten Ruf der Einrichtung begründet. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vom Klinikum Mittelmosel wird daher Respekt und Anerkennung für die bisher geleistete und noch zu erbringende Arbeit entgegengebracht.
12) In diesem Sinne wird die Geschäftsführung aufgefordert, einen engen Kontakt mit den Mitarbeitern zu pflegen und diese kontinuierlich über Planung und eintretende Entwicklungen zu informieren. Verbunden damit ist die Forderung nach dem Erhalt aller Arbeitsplätze am Standort.
Zusammenfassend werden an alle Verantwortlichen beim Träger, der Politik und den Kostenträgern aufgefordert, eine Strategie für den Erhalt des Klinikums Mittelmosel zu entwickeln und sich für den Erhalt einzusetzen. Eine negative Entscheidung steht im Widerspruch zu dem Ziel, eine wohnortnahe und qualitativ anspruchsvolle Versorgung der Menschen durch vernetzte ambulante und stationäre Angebote zu sichern.
Abschließend stellen alle Beteiligten fest, dass sie all ihre politische Kraft zum Erhalt des Klinikums Mittelmosel in Zell (Mosel) einsetzen werden.
Die Resolution wird unterstützt und mitgetragen von den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern der verbandsgemeindeangehörigen Gemeinden.