Gemeinsame Erklärung des Stadtbürgermeisters, Hans-Peter Döpgen, und des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Zell (Mosel), Jürgen Hoffmann, zum Bürgerentscheid
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am 23.02.2025 findet bekanntlich zeitgleich mit der Wahl zum Deutschen Bundestag ein Bürgerentscheid über die Erstellung einer objektiven Analyse zur Krankenhausversorgung im Landkreis Cochem-Zell statt.
Der Satzaufbau ist aufgrund kommunalrechtlicher Vorgaben durchaus etwas unübersichtlich.
Etwas aufgegliedert liest sich die Fragestellung des Entscheids wie folgt:
Soll der Kreis Cochem-Zell die Möglichkeit eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes prüfen?
Dies auf der Grundlage objektiver Analysen und unter Einbeziehung alternativer stationärer Konzepte und Pilotprojekte (Bildung von Schwerpunkten der stationären Notfallversorgung)
Bis zum Abschluss der damit einhergehenden Untersuchungen und Verhandlungen auf eine Zwischenfinanzierung
ggf. unter kommunaler Beteiligung hinwirken
und soll er die so gewonnene Zeit nutzen, um offensichtliche Unklarheiten auszuräumen?
Der Entscheid ist damit in wesentlichen Teilen an die Beschlüsse des Stadtrates Zell (Mosel) und des Verbandsgemeinderates Zell (Mosel) angelehnt, auf die wir an dieser Stelle hinweisen. Auch unsere Gremien hatten eine Prüfung gemeinsamer Versorgungskonzepte auf Basis objektiver Analysen eingefordert.
Bis heute blieb diese Forderung leider ungehört und sind dahinterstehende drängende Fragen unbeantwortet geblieben:
In welcher Höhe belaufen sich die Defizite der beiden Krankenhäuser vor und nach Sicherstellungszuschlägen?
Wie hoch wären diese im Falle eines gemeinsamen Träger- und Versorgungskonzeptes und wären diese mit kommunaler Unterstützung tragfähig?
Wie viele Notfälle wurden in Zell behandelt und welche Fallzahlen lassen sich aufgrund der demographischen Entwicklung für die Zukunft prognostizieren?
Welche Rettungs- und Fahrzeiten müssten bei Wegfall der Krankenhäuser im Landkreis in Zell tatsächlich in Kauf genommen werden?
Sind Fahrzeiten, die auf der Grundlage von Navigationssystemen im Internet ermittelt wurden überhaupt belastbar oder sind aufgrund der tatsächlichen Topographie, Hochwasserlagen, winterlicher Verhältnisse und der Verkehrsbelastung in der Tourismussaison nicht wesentlich längere Anfahrtswege in Kauf zu nehmen?
Welche freien Kapazitäten werden in benachbarten Krankenhäusern vorgehalten bzw. in welchem Zeitraum ausgebaut?
Reichen die Kapazitäten in benachbarten Krankenhäusern aus, um die bislang in Zell versorgten Fälle, insbesondere die Notfälle aufzunehmen?
In wieviel Fällen mussten in der Vergangenheit bereits Notfälle mangels Überlastung oder Abmeldung der regionalen Krankenhäuser in weiter entfernte Kliniken transportiert werden?
Wie sähe die Kostenstruktur für ein reines stationäres Notfallversorgungsangebot aus und gibt es hierzu bereits alternative Konzepte?
Könnte am Standort Zell ein Pilotprojekt für eine reine Notfallversorgung realisiert werden?
Wie sieht ein Kostenvergleich zwischen einer Vorort-Notfallmedizin und dem Einsatz möglicherweise mehrerer erforderlicher Krankentransportfahrzeuge und eines eventuell nachtflugtauglichen Rettungshubschraubers aus?
Ist der Verbleib der Dialyse am Standort Zell möglich, ohne intensivmedizinische Abdeckung für eventuell auftretende Notfälle im Hintergrund?
Antworten zu diesen und weiteren Fragen könnte die eingeforderte objektive Analyse geben. Eine fundierte Begutachtung durch externe Sachverständige würde – wie auch immer diese ausfallen mag – sicher dazu beitragen, die notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung zu erlangen und die öffentlichen Diskussionen zu versachlichen und zu befrieden.
Sofern auf bereits vorliegende Daten zurückgegriffen werden kann, wovon auszugehen ist, sollte ein Gutachten auch mit verträglichen Kosten einhergehen.
In den Beratungen unserer Gremien wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass ein solches Gutachten nicht nur für die aktuelle Situation, sondern auch für künftige strategische Entscheidungen zur stationären Versorgung im Landkreis wertvolle Erkenntnisse liefern würde. Die Kosten wären in dieser Hinsicht für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises gut angelegt; den Aufwand sollte es also in jedem Fall Wert sein.