"...aus dem Rathaus" vom 17.03.2023

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

in diesen Tagen fragen wir die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude im Wohnbereich Barl I und II sowie „Im Birkenhell“, ob sie noch, wieder oder auch erstmals Interesse an der Erschließung ihres Anwesens mit Nahwärme haben.

Die Diskussionen zur Wärmeerzeugung mit Gas, Öl oder auch Wärmepumpe finden wir täglich in den Medien. Gas ist für die genannten Bereiche per Leitung nicht lieferbar. Der Preis und die Sicherheit beim Strombezug ist bei Elektroheizung und Wärmepumpe ein zu berücksichtigendes Thema. Heizöl und besonders die aktuell diskutierte Forderung nach Ausbau einer bestehenden Ölheizung bestimmen die öffentliche Meinungsbildung. Die Ergänzung der Heizung und evtl. Warmwasserbereitung mit Holzöfen/-kamin bringt wieder eigene Probleme in der Beschaffung, Aufarbeitung, Lagerung usw.

Dies alles hat uns veranlasst, gemeinsam mit den Kreiswerken Cochem-Zell nochmals zu prüfen, ob heute genügend Anschlussnehmer vorhanden sind, die sich einem Nahwärmekraftwerk anschließen würden. Der Landkreis ist dankenswerterweise nochmals bereit, diese Frage zu prüfen. Deshalb haben wir allen Haushalten/Eigentümern einen Fragebogen zukommen lassen und auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Die Umfrage endet am 31. März. Danach steht fest, ob wir eine letzte Möglichkeit nutzen können, eine unabhängige örtliche zentrale Beheizung und Warmwasserlieferung errichten lassen zu können.

Die Preise sind sowohl für Heizöl, Gas, Strom, Heizanlagen, -geräte, notwendige Wärmedämmmaßnahmen im und am Haus usw. in einer Höhe, die zum Zeitpunkt der damaligen Absage des Projektes im März 2022 niemand für möglich hielt.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger: Es wird die letzte Möglichkeit sein, unabhängige sichere Energieversorgung für Wärme und Warmwasser auf dem Barl (Nord) zu erhalten.

Meine Bitte an Sie: Entscheiden Sie sich zukunftssicher. In vielen Häusern steht nicht nur aus politischer Sicht eine Neuausstattung mit Wärme-Energieversorgung an. Viele Ölheizungen sind „in die Jahre gekommen“ und müssen auch ohne politische Forderungen ausgetauscht werden.

Den bei Nahwärme im Haus notwendigen Wärmetauscher stellen die Kreiswerke und stellen mit dem Heizwerk 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche - auch an Feiertagen - die Versorgung mit Wärme sicher. 

Störungsanfällige eigene Heizungsanlagen und -geräte sind nicht mehr erforderlich.

Der 31. März ist für uns ein wichtiger Termin ! Dann fällt die Entscheidung: Gehen wir - auch mit staatlichen Mitteln gefördert - den sicheren Weg der Wärme-Energieversorgung oder muss jeder Hauseigentümer weiterhin Hardware und Energieträger selbst beschaffen und unterhalten? 

Auch Nahwärme ist nicht „umsonst“. Aber im Vergleich zu den anderen Energieträgern stellt sie für die Bewohner des Barls eine echte Alternative dar. Dies können Sie am nachfolgenden aktuellen Vergleich der verschiedenen regenerativen Heizmöglichkeiten erkennen. Als Beispiel sehen Sie den Vergleich der Wärmeversorgung bei einer 10 kWh/Heizung.

Bitte denken Sie daran, Ihren Antwortbogen bis zum Ende dieses Monats an die Stadtverwaltung zurück zu leiten. Auch dann, wenn Sie von der Nahwärme voraussichtlich keinen Gebrauch machen wollen. Nur dann können die Kreiswerke die Nachfrage gesichert beurteilen.

 

Monats-Vollkostenvergleich regenerativer Heizsysteme

Die für die Berechnungen herangezogenen Daten entsprechen den aktuellen Marktpreisen und sind aufgrund der aktuell hohen Volatilität des Marktes als Orientierungswerte anzusehen. Stand: KW 06/23

roter Balken: betriebsgebundene und sonstige Kosten

blauer Balken: kapitalgebundene Kosten

grüner Balken: verbrauchsgebundene Kosten

 


Stadtratssitzung am kommenden Montag

Am Montag steht ab 18.00 Uhr in der Stadthalle die nächste Sitzung des Stadtrates an. U.a. stehen die Pläne für den Betrieb des städt. Waldes und des städt. Haushaltes auf der Tagesordnung. Was in diesem Jahr ansonsten im Plan enthalten ist, werde ich Ihnen in den kommenden Wochen hier mitteilen.

In diesem Jahr werden wir den Tourismusbeitrag um 0,3 v.H. senken. Der Beitragssatz von 10.9 % ergibt sich aus den Aufwendungen und den vom Rat veranschlagten anteiligen Beiträgen der Beitragspflichtigen. Bei der Berechnung des Beitragssatzes stehen einem umlagefähigen Aufwand von 519.870 Euro ein vom Stadtrat geplanter Anteil von 160.000 Euro gegenüber. Der Deckungsgrad des Tourismusbeitrages beträgt somit 16,15 % bezogen auf den Gesamtaufwand. Aus der Veranlagungsliste aller örtl. Beitragspflichtigen wurde ein Betrag von 1.474.647 Euro ermittelt. Wirtschaftspolitisch vom Stadtrat als Beitragssumme gewünscht sind 160.000 Euro. Hieraus ergibt sich dann der Beitragssatz für den Tourismusbeitrag von 10,9%. Dieser Beitragssatz schwankt, so wie sich das Zahlenwerk jährlich neu errechnet.

 Neu errechnen wird sich leider auch die Grundsteuer B. Nicht, weil der Stadtrat es so will. Die Stadt muss in 2023 auf Forderung der Kommunalaufsicht und des Landes Rhl.-Pf. dem Beitragssatz den vom Land vorgegebenen höheren sogenannten Nivellierungssatz zugrunde legen. Mehr dazu in einem der nächsten "…. aus dem Rathaus".

 Auch der Erlass einer neuen, den heutigen Bestattungsformen angepasste Friedhofssatzung mit entsprechender neuer Gebührenregelung wird der Stadtrat beschließen. Neben den bekannten Formen des Erdgrabes als Reihengrabstätte bzw. Wahlgrabstätte, wird der „Garten der Erinnerung“ als Urnenreihengrab, ein besonderes Kindergrabfeld für „Sternenkinder“ als „Krokuswiese“, die Ehrengrabstätte und die Grabstätten der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft neu in die Satzung eingebettet. Insgesamt orientiert sich die Satzung ansonsten weitestgehend an den bisherigen Regelungen und trifft hierzu nähere Aussagen.

Ein Problem im Friedhofswesen tritt in den letzten Jahren immer häufiger auf: Nach Ablauf der Ruhefristen sind keine Angehörigen vorhanden oder zu ermitteln, die für die Aufhebung eines Grabes aufgefordert werden können. Dann muss die Allgemeinheit die Kosten der Räumung der Grabstätte übernehmen. Viele Gemeinden sind dazu übergegangen und erheben bereits bei der Beisetzung Gebühren für eine evtl. Räumung. Diese Gebühr wird später, wenn Angehörige das Grab selbst räumen, an die Angehörigen zurückgezahlt. Wir möchten diese Regelungen aufgreifen und auch bei unseren Bestattungen ab 1.4.2023 einführen. Wir gehen in der Gebührensatzung davon aus, dass eine Pauschale von 400 Euro eingesetzt wird.

Europapreis

Nachdem die Stadt Zell (Mosel) im vergangenen Jahr die erste Stufe des Europapreises, das Europa-Diplom, von der Europäischen Versammlung beim Europarat verliehen bekam, haben wir nach der weiteren Partnerschaft auf europäischer Ebene bei der Europäischen Versammlung die zweite Stufe des Preises, die europäische Ehrenfahne, beantragt und werden hierzu den entsprechenden Antragsbeschluss fassen.

In den kommenden Wochen werde ich in meinem Jahresurlaub sein. Während dieser Zeit vertreten mich wechselnd Karlheinz Weis, Rosemarie Mandernach und Willi Schumacher. Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen die Beigeordneten und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung gerne zur Verfügung.

 

Ich wünsche Ihnen eine frühlingshafte neue Woche

Ihr

Stadtbürgermeister

Hans-Peter Döpgen