Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
im Rahmen der Mitwirkung im Baurecht haben wir zwei Bauanträge der Dernbacher Gruppe Katharina Kasper ViaSalus GmbH, Dernbach, zur Nutzungsänderung innerhalb des Gebäudes der Mittelmosel-Klinik erhalten.
Während der eine auf Nutzungsänderung für die Einrichtung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gerichtet ist, wird mit dem anderen die Nutzungsänderung der Palliativstation zu einer Hospizstation beantragt.
Für Genehmigungen im Baurecht ist grundsätzlich die Untere Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung zuständig.
Im Baugenehmigungsverfahren wirken Gemeinden vor allem durch ihre planungsrechtliche Zuständigkeit mit. Liegt ein Bebauungsplan vor (§ 30 BauGB), prüft die zuständige Bauaufsichtsbehörde, ob das Vorhaben den Festsetzungen entspricht. Die Gemeinde wird dabei regelmäßig beteiligt, insbesondere zur Klärung, ob öffentliche Belange berührt werden oder gemeindliche Satzungen (z. B. Gestaltungssatzungen) betroffen sind. Bei Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB) hat die Gemeinde zudem Einfluss auf die bauplanungsrechtliche Beurteilung. In Rheinland-Pfalz hat die Gemeinde die Aufgabe, innerhalb von zwei Monaten nach Antragseingang ihr Einvernehmen zu erteilen oder ablehnen.
Im Rahmen dieser Erörterung mit den Fraktionen stellte sich die Frage der Einordnung der beantragten Maßnahmen nach dem Bauplanungsrecht.
Das gesamte bebaubare Gebiet auf dem Barl ist planungsrechtlich mit Bebauungsplänen überplant. Das gesamte Gebiet der Mittelmosel-Klinik mit sämtlichen Gebäuden und Parkflächen ist hingegen unbeplant.
In drei vergleichbaren Fällen hatte die Bauaufsichtsbehörde für Flächen bzw. Gebäude, die nach unserer Ansicht ohne Bebauungsplan im Zusammenhang der bebauten Ortslage liegen, zunächst die Erstellung von Abrundungs- bzw. eine Ergänzungssatzungen gefordert.
Im Hinblick, dass die gesamte Grundstücksfläche im Bereich der Mittelmosel-Klinik nicht mit einem Bebauungsplan überplant ist, haben wir die Kreisverwaltung Cochem-Zell gebeten, zu prüfen, nach welchen Bestimmungen des Baugesetzbuches das Gebiet einzuordnen und bauplanungsrechtlich zu behandeln ist.
Im Rahmen der Beratungen des Hauptausschusses am 05.05.2025 hat nicht der Stadtbürgermeister im Alleingang sondern haben alle Fraktionen im Stadtrat gemeinsam wegen der rechtlich offenen Frage die beiden Tagesordnungspunkte im Hauptausschuss abgesetzt. Ein Beschluss zu den Bauanträgen erfolgt, sobald die Rechtslage geklärt ist. Andere Darstellungen entbehren der Sachlage.
Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Montag, den 19. Mai 2025 statt.
Grundsätzlich befürworten sowohl ich als auch die Fraktionen im Stadtrat gesundheitspolitisch die Einrichtung einer Kurzzeitpflege bzw. eines Hospizes. Gleichzeitig forderten in den Beratungen alle Ausschussmitglieder, die Sicherstellung einer ausreichenden Gesundheits- und Notfallversorgung im Einzugsbereich des Zeller Krankenhauses hierbei nicht zu vernachlässigen.
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Einweihung und Verkehrsfreigabe des neuen Kirschbaumweges
Nachdem für den im Bebauungsplan Barl II enthaltenen Verbindungsweg zwischen dem Wohngebiet Barl I und II zur Barlstraße Nord der Stadtrat die Haushaltsmittel bereitgestellt hatte, konnte die Baumaßnahme Anfang 2024 ausgeschrieben werden. Im April 2024 begannen die Bauarbeiten. Wetter- und unternehmerbedingt verzögerte sich leider die Fertigstellung.
Nunmehr ist nach der Erledigung der Abschlussarbeiten und der Bauabnahme der Straße die neue Verbindung fertig und kann offiziell den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch geht nicht nur eine kürze Verbindung des Wohngebietes zur Barlstraße Nord einher. Insbesondere für die Kindergarten- und Schulkinder konnte damit eine erhebliche Verbesserung geschaffen werden.
Innerhalb des neuen „Verkehrsberuhigten Bereiches“ des Kirschbaumweges wurden zwei Bushaltestellen mit Wartehäuschen geschaffen. Dieser besonders geschützte Personenkreis muss nun nicht mehr im Winter bei Dunkelheit durch den unbeleuchteten Pfad zur fern gelegenen Bushaltestelle gehen. Dadurch, dass der Kirschbaumweg zum „Verkehrsberuhigten Bereich“ gebaut und beschildert wurde, dürfen die Kraftfahrer diese Strecke nur im Schritttempo befahren. Kinderspiel ist auf der ganzen Straße erlaubt.
Derzeit ist noch in der Abklärung, ab wann die Busse des ÖPNV nicht mehr über die Buchen- und Waldbornstraße, sondern durch das Wohngebiet über die Eichenstraße und weiter über den Kirschbaumweg zur Barlstraße Nord fahren.
Am Freitag, den 23. Mai 2025 wird im Rahmen einer kleinen Feierstunde um 11.00 Uhr der Kirschbaum eingewiehen und der Bevölkerung zur Nutzung freigegeben. Hierzu sind nicht nur die am Bau Beteiligten eingeladen. Die Stadt Zell (Mosel) lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, an dieser Freigabe teilzunehmen.
Auf Ihr Kommen freut sich
Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen