Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
Krankenhaus Zell:
Der Träger der heutigen Mittelmosel-Klinik, die Katharina Kaspar Via Salus GmbH, Dernbach, beabsichtigt zum 30.6.2025 den stationären Betrieb im Zeller Krankenhaus einzustellen.
Hierzu hat neben dem Verbandsgemeinderat Zell auch der Stadtrat der Stadt Zell in seiner Resolution vom 14.8.2024 mit dem Bekenntnis zum Klinikum Mittelmosel, den Forderungen zur Sicherstellung des Klinikums alle Verantwortlichen beim Träger, der Politik und den Kostenträgern aufgefordert, eine Strategie für den Erhalt des Klinikums Mittelmosel zu entwickeln und sich für den Erhalt einzusetzen.
In seiner Sitzung am 01.10.2024 hat der Stadtrat folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) fordert den Landkreis Cochem-Zell sowie das Gesundheitsministerium, die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigung auf, dem Sicherstellungsauftrag gem. § 2 Landeskrankenhausgesetz folgend, weitergehend die Möglichkeiten eines gemeinsamen Versorgungskonzeptes auf der Grundlage objektiver Analysen und unter Einbeziehung alternativer stationärer Konzepte und Pilotprojekte (Bildung von Schwerpunkten der stationären Notfallversorgung) zu prüfen und dabei auch die Möglichkeit zu berücksichtigen, dass der Standort Cochem dauerhaft nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.“
Im Weiteren wurde beschlossen:
„...Zugleich wird die Verwaltung ermächtigt, im weiteren Verfahren eine rechtliche Überprüfung möglicher Ansprüche auf Sicherstellung der medizinischen Versorgung gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Zell zu beauftragen.
Außerdem fordert der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) mit Nachdruck den Erhalt und die Sicherstellung der medizinischen (Notfall-)Versorgung für den Einzugsbereich der Mittelmoselklinik.“
Unter Bezug auf die Ermächtigung zur rechtlichen Überprüfung haben sich Stadt und Verbandsgemeinde Zell mit dem im Medizinrecht tätigen Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Quaas von der Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB in Stuttgart in Verbindung gesetzt.
Dieser hat ein Angebot zur Erstellung eines Rechtsgutachtens zur beabsichtigten Schließung des Krankenhauses in Zell vorgelegt.
Nach Darlegung von Prof. Dr. Quaas geht er infolge der außerordentlichen Komplexität von einer Prüfungszeitdauer von 6 Wochen aus.
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat der Stadt Zell (Mosel) die Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB, Stuttgart, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens mit folgenden Fragestellungen:
a) Ist die Herausnahme des Krankenhauses Zell (Mosel) aus dem Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz rechtmäßig und hätte es hierfür aus rechtlicher Sicht der Durchführung eines Verfahrens zur Herausnahme des Krankenhauses Zell (Mosel) aus dem Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz bedurft.
b) Ist das Krankenhaus Zell (Mosel „unverzichtbar“ in dem Sinne, dass dessen Herausnahme aus dem Krankenhausplan Rheinland-Pfalz ggfls. Folgen für den Sicherstellungsauftrag des Landeskreises Cochem-Zell hat.
c) Lassen sich aus den vorgenannten Fragestellungen für den Fall einer – aus der Sicht der Mandanten – positiven Beantwortung individuelle Klagerechte eines Bürgers oder der betroffenen Kommunen ableiten und wie sind deren Erfolgsaussichten vor Gericht zu beurteilen?
d) Können aus der kostenlosen Übertragung des städt. Geländes auf die damalige „Genossenschaft der armen Dienstmägde Jesu Christi“- aus der die heutige Eigentümerin die Katharina Kasper ViaSalus GmbH, Dernbach, hervorging -, Ansprüche auf Rückübertragung oder eine Verpflichtung zur Fortführung des beabsichtigten Grundstückzweckes -Betrieb eines Krankenhauses - hergeleitet und/oder geltend gemacht werden?
e) Welche Möglichkeiten könnten gegeben sein, die zum Zwecke der Stilllegung des Krankenhauses zum 30.6.2025 vom Träger des Hauses gegenüber allen Beschäftigten ausgesprochenen Kündigungen anzufechten, obwohl das Krankenhaus zu diesem Zeitpunkt noch als Krankenhaus der Grundversorgung im Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz enthalten ist.
Den Beschluss haben die Fraktionen im Stadtrat einstimmig gefasst. Zwischenzeitlich wurde die Kanzlei Quaas & Partner mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Wir werden zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.
Die Stadt Zell (Mosel) ist Auftraggeber für die Erstellung des Gutachtens. Die Verbandsgemeinde Zell hat am 5.2.2025 im Hauptausschuss beschlossen, sich an den Kosten des Gutachtens zu beteiligen.
Bürgerentscheid
Die Erstellung dieses Gutachtens ist unabhängig von dem Bürgerentscheid. Im Bürgerentscheid entscheidet der Wähler bzw. die Wählerin direkt, ob er / sie die gestellte Frage mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet. Ist der Bürgerentscheid erfolgreich, ersetzt er unmittelbar einen Kreistagsbeschluss.
Bundestageswahl
Sowohl für den Bürgerentscheid als auch für die Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwischenzeitlich die „Wahlbenachrichtigungen“ erhalten. Nehmen Sie sowohl beim Bürgerentscheid als auch bei der Bundestagswahl Ihr Recht auf Stimmabgabe war. Soweit Sie per Briefwahl wählen möchten, denken Sie bitte daran, dass der Wahlbrief rechtzeitig abgesandt wird und für den Bürgerentscheid am Sonntag im Wahllokal vor Ort und bei der Bundestagswahl bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) vorliegen muss. Später eingehende Wahlbriefe gehen nicht mehr ins Wahlergebnis ein.
Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche
Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen