"...aus dem Rathaus"

vom 04.07.2025

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2025 u.a. die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 beraten und beschlossen.

Wesentliche Bestandsteile einer kommunalen Haushaltsplanung sind die zu erwartenden Einnahmen aus den Grund- und Gewerbesteuern und bei den Ausgaben u.a. die Höhe der Umlagen an den Landkreis und die Verbandsgemeinde.

Insofern erklärt sich der späte Zeitpunkt für die Erstellung des von diesen Zahlen abhängigen Haushaltes der Stadt Zell. Erst müssen diese Haushalte stehen und die Umlagenhöhen nennen.

In diesem Jahr sind bei der Grundsteuer die neuen Meßbeträge Grundlage für die Bescheide. Im Frühjahr wurden die Steuerbescheide zur Grundsteuer 2025 versandt, damit für die beiden ersten Quartale auf der Grundlage der bisherigen Meßbeträge die gewohnten Vorauszahlungen erhoben werden konnten.

Zwischenzeitlich sind bis auf einige noch ausstehende Mitteilungen, die neuen Meßbescheide - nach der Änderung den vom Land Rheinland-Pfalz vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe - vom Finanzamt bei den Bürgern und bei der Steuerabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel) eingegangen.

Hiernach werden die gewerblichen Grundstücke erheblich geringer bewertet als in der Vergangenheit und viele private Grundstücke werden nunmehr höher bewertet. Haus- bzw. Grundstückseigentümer haben dies sicherlich für ihre Anwesen feststellen können.

Bei den Kommunen führt diese von Bund und Land herbeigeführte neue Bewertung zu erheblichen Einnahmeeinbußen.

Lagen die Einnahmen bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 2024 bei einem Hebesatz von 380 % bei rd. 59.000 € so verringert sie sich in diesem Jahr bei gleichem Hebesatz auf rd. 40.000 €.
Die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) hatte in 2024 bei einem Hebesatz von 465 % eine Gesamteinnahme von rd. 1.000.000 €. In diesem Jahr würde bei gleichem Hebesatz die Einnahme auf rd. 600.000 € absinken.

Die Gewerbesteuer erbrachte 2024 rd. 4.500.000 €. In diesem Jahr wird bei gleichem Hebesatz von 380 % eine Einnahme von 3.400.000 € bis 3.600.00 € erwartet.

Die Umlage an den Landkreis Cochem-Zell erhöht sich 2025 durch das hohe Steueraufkommen im Vorjahr um rd. 150.000 € und die Umlage an die Verbandsgemeinde um rd. 54.000 €.

Unter Berücksichtigung von Ausgleichszahlungen nach dem Finanzausgleichsgesetz an das Land, die in diesem Jahr den Haushalt mit rd. 450.000 € belasten, ergibt sich ein erheblicher Fehlbetrag in der Haushaltsrechnung.

Um in etwa die Einnahmenhöhe des Vorjahres zu erreichen hat die Finanzverwaltung mitgeteilt, dass nach ihren Berechnungen bei der Grundsteuer eine wesentliche Erhöhung der Hebesätze erforderlich ist. Nach der Berechnung des Finanzamtes sollte der Hebesatz bei der Grundsteuer A durch Festsetzung auf 624 % und bei der Grundsteuer B auf 719 % in etwa die Einnahme des Vorjahres erreichen.
Da diese Rechnung insgesamt und nicht differenziert auf die jeweiligen Grundstücksveranlagungen ausgelegt ist, werden trotz dieser Anpassungen die Einnahmen bei den beiden Grundsteuerarten zusammen geringer ausfallen wie im Vorjahr.

Ein Haushaltsplan einer Kommune benötigt die Genehmigung der Kommunalaufsicht. Diese ist vom Land aufgefordert, nur die Haushaltssatzungen mit den Haushaltsplänen zu genehmigen, die einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen.

Unser städt. Haushalt für 2025 kann diesen Ausgleich mit den von Bund und Land verursachten Einnahmeausfällen nicht erreichen. Mit diesem Dilemma kämpfen wir in Zell nicht alleine. Alle Kommunen haben vergleichbare Probleme.

Damit die laufenden Aufgaben im Stadtbereich erfüllt werden können und eine Aussicht auf Genehmigung des Haushaltsplanes 2025 möglich ist, sah sich der Stadtrat gezwungen, die Hebesätze für Grundsteuer A auf 624 % und bei der Grundsteuer B auf 719 % anzuheben. Hierbei handelt es sich um die von der Finanzverwaltung genannten Hebesätze für einen annähernden gleichen Einnahmenstand zum Vorjahr. Bei der Gewerbesteuer musste der Hebesatz -moderat- auf 400 % angehoben werden.

Dennoch schließt der Haushalt unserer Stadt in diesem Jahr mit einem dicken Minus ab:

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Fehlbetrag von 1.787.735 € ab und der Finanzhaushalt weist einen Fehlbetrag von 1.349.818 € auf.

Dies bereits unter Berücksichtigung der angehobenen Hebesätze.

Da sich die Höhe der Grundsteuer aus Meßbetrag x Hebesatz errechnet, wird es vorkommen, dass einige Grundstücksbesitzer unter der Höhe der Grundsteuerveranlagung des Vorjahres liegen werden, während andere etwas mehr belastet sind.

Nach der Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalverwaltung, die derzeit beantragt ist, wird die Verbandsgemeindeverwaltung neue Grundsteuerbescheide für 2025 erstellen.

Welche Aufwendungen aus den Einnahmen des Ergebnishaushaltes zu finanzieren sind, können sie aus der auszugsweisen Zusammenstellung von einigen betragsmäßig bedeutsamen Aufwendungen ersehen:

Unterhaltung städtische Häuser 

21.500 €

Sanierung alter Schulhof Zell Kaimt

40.000 €

Freischneiden Wasserläufe etc.

20.000 €

Unterhaltung Gebäude Bauhof / u.a. Sanierung Heizung)

40.000 €

Unterhaltung Rathaus

20.500 €

Zuschuss zur Gewinnung neuer Ärzte und Stipendium

36.000 €

Sanierung viereckiger Turm

15.000 €

Erneuerung Zaunanlage Kita Barl

10.000 €

Personal- und Sachkostenzuschuss kath. Kitas

225.000 €

Bebauungspläne

15.000 €

Unterhaltung Straßen –generell-

180.000 €

Unterhaltung Außenanlegen Moselvorgelände (ohne MoselPark)

40.000 €

Unterhaltung Hochwasserschutz (Pumpen und Mauer)

50.000 €

Sanierung Friedhof Zell Kaimt

20.000 €

Anwaltskosten Zeller Schwarze Katz Rechtstreit mit Land

20.000 €

Unterhaltung Wirtschaftswege

40.000 €

Gebäudeunterhaltung Stadthalle

25.000 €

Unterhaltung Boots- und Schiffsanleger

30.000 €

 

Der Investitionshaushalt sieht in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 7.187.630 € vor.

Nachfolgend einige veranschlagte Investitionsausgaben aus dem Haushalt 2025:

Felssicherungsmaßnahmen / Fortführung

350.000 €

Erschließung „Freiwies“

86.600 €

Ersatzbeschaffung Traktor (inklusive Anbaugeräte)

320.000 €

Ankauf von Grundstücken -allgemein- 

150.000 €

IT Ausstattung Rathaus

14.000 €

Anschaffung Kleingeräte Bauhof

8.500 €

Erwerb Bücher, Medien etc.

1.500 €

Anschaffung Spielgeräte

10.000 €

Errichtung Zaunanlage Spielplatz

5.000 €

Planung Kita Kaimt

20.000 €

Umgestaltung Wein- und Heimatmuseum

25.000 €

Anschaffung Parkbänke

6.000 €

Neugestaltung MoselPark

4.000.000 €

Gestaltung neuer Katzenmotive

3.000 €

Straßenbeleuchtung „Merl“

32.000 €

Ausbau Buchenstraße / Endabrechnung

100.000 €

Ausbau Willi-Gräbner-Straße / Endabrechnung

318.630 €

Ausbau Marienburgstraße / Endabrechnung

264.900 €

Planungskosten Fußgängerbrücke / Anlaufbetrag

250.000 €

Ausbau „Erlenweg“ / Endabrechnung

107.500 €

Herstellung Busparkplatz „Kaimt“

20.000 €

Ausbau „Klemensgasse“ / voraussichtlich erst 2026

324.000 €

Errichtung E-Ladesäulen Merl

20.000 €

Kanalerneuerungsmaßnahmen „Barl“ / Straßenentwässerung

60.000 €

Erschließung Neubaugebiet Kaimt Nord III / Anlaufbetrag

370.000 €

Renovierung 2te Barlauffahrt / Endabrechnung

40.000 €

Radweg Barl-B53 / Endabrechnung

150.000 €

Verkleidung WC-Container „Cuxborn“

2.000 €

Ruhebänke Wanderwege

1.900 €

Errichtung von Schutzhütten

5.000 €

Errichtung Toilettenanlage Kaimt / Anlaufbetrag

50.000 €

 

Insgesamt belaufen sich die geplanten Einzahlungen / Einnahmen aus Investitionen auf 987.980 EUR und resultieren aus Zuwendungen, Grundstücksverkäufen und Beiträgen.

 

Sie sehen, es sind viele Aufgaben, Projekte und Entwicklungen, die eine Stadt zu finanzieren hat. Sie sind erforderlich, um eine Entwicklung fortzuführen und die Stadt weiter zukunftsfähig zu machen. Trotz bestmöglicher Planung zeigt sich im Laufe des Jahres immer wieder, dass Unvorhergesehenes eintritt, welche über- oder außerplanmäßige Ausgaben mit sich bringen. Naturereignisse können nicht vorhergesehen werden und unerwartete Maßnahmen können nicht einfach aufgeschoben werden.

Deshalb ist es zu verantworten, dass zur Finanzierung dieser erforderlichen Investitionen in notwendigem Maße Darlehen aufgenommen werden.
Wir bitten unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger um Verständnis, wenn sie durch die Änderungen im Grundsteuerrecht oder in anderer Weise durch die „öffentliche Hand“ evtl. mehr belastet werden.

Die Investitionen sind für uns und unsere nachfolgenden Generationen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine hoffentlich nicht so heiße Woche

Ihr

Stadtbürgermeister

Hans-Peter Döpgen