"...from the town hall"

11.04.2025

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

die gesundheitliche Versorgung im Einzugsgebiet der Mittelmosel ist in den letzten Monaten vielerorts „das“ Thema gewesen.

Stadtrat, Verbandsgemeinderat, Kreistag – viele Gremien haben sich damit beschäftigt. Bürgerinitiativen haben sich gebildet und es fanden auf politischer Ebene bis hinein ins Gesundheitsministerium Gespräche statt. Gutachten wurden und sind in Auftrag gegeben sowohl von der Stadt Zell (Mosel), dem Landkreis Cochem-Zell und auch vom Land Rhl.-Pf. selbst.

Bundesweit steht eine Neuordnung in der Gesundheitsversorgung, insbesondere im Krankenhauswesen an. Ich verweise hier nur auf das Bundes-Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG).

Nachdem der freie Träger der Mittelmosel-Klinik, die Katharina Kasper GmbH ViaSalus in der Alexianer-Gruppe beschlossen hat, die Mittelmosel-Klinik zum 30.6.2025 zu schließen, laufen derzeit vielerorts die Bemühungen für die Bevölkerung im Einzugsbereich der Klinik eine ausreichende gesundheitliche insbesondere Notfallversorgung sicherzustellen.

Die Betrachtung des Landes Rheinland-Pfalz hat die mit dem Gutachten beauftragte Agentur am 24.3.2025 dem zuständigen Ausschuss beim Land vorgestellt. Das Gutachten als auch die beim Vortrag verwendete PowerPoint-Präsentation hat das Land auf seiner Homepage eingestellt und kann unter https://mwg.rlp.de/ eingesehen werden. Das Gutachten ist aufschlussreich und lässt erkennen, in welche Richtung sich das Land in der Krankenhauslandschaft bewegt.
In den „Zehn Handlungsempfehlungen“ ist u.a. genannt:

- Schaffung leistungsfähiger Krankenhauszentren
- Gezielte Umwandlung von Bettenkapazitäten und Standorten
- Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Versorgung
- Vermeidung von Unter- und Fehlversorgung
- Konzentration von Leistungen
- Stärkung von Krankenhäusern, die übergreifende koordinierende Funktionen übernehmen
- Kapazitäten für spezifische Leistungsbereiche ausbauen usw.

In der Sitzung des Kreistages am 31.03.2025 führten die anwesenden Vertreter des Gesundheitsministeriums und des Innenministeriums aus, dass sie in der Konzentration und Förderung von größeren Kliniken mehr Qualität bei der Behandlung der Patienten sehen.

Hierdurch wird die Existenz kleinerer Kliniken in Frage gestellt. Indem der freie Träger des Zeller Klinikums bereits den Beschluss gefasst hat, ihre Anstalt als solche zu schließen und in anderer Form die gesundheitliche Versorgung auf dem Gelände weiterzuführen, ist letztlich damit die Frage des Bestandes unserer Klinik beantwortet. Freie Träger können von kommunaler Seite aus nicht gezwungen werden, übernommene und durch Bescheid des Landes übertragene Aufgaben weiter zu führen.

Während für planbare Eingriffe ein leistungsfähiges großes Krankenhaus -mit den dort bestehenden anderen Umständen (Wartezeit / durch evtl. Ferne schwierige soziale Verbindung mit den Angehörigen usw.)- noch hinnehmbar und oftmals auch vom Patienten favorisiert wird, ist die akute Notfallversorgung ein besonderes Anliegen für unsere Bevölkerung.

Hier sind die Zeiten zwischen Patientenhilferuf und Eintreffen wirksamer ärztlicher Hilfe sowie bei evtl. weiterer stationärer Versorgung ein besonderes Thema.

In diesem Zusammenhang führten die Darlegungen zur Notfallversorgung in der letzten Kreistagssitzung zu Aussagen, die ich gerne weitergebe:

Wie die Landrätin, Frau Beilstein, ausführte und auf Nachfrage ausdrücklich bestätigte, bleibt die Dialyse am Standort Zell erhalten. Die Bereiche Kardiologie und Radiologie ebenfalls. In welchem Ausmaß, bleibt noch zu klären.

Neben dem Standort Senheim wird am Standort Zell ein weiterer Rettungswagen (RTW) auf Dauer positioniert. Dieser wird im „Endausbau“ im 24/7 Einsatz zur Verfügung stehen. Leider müssen hierfür noch ausreichende Personalbestände aufgebaut werden. Bis dahin erfolgt der Einsatz entsprechend der Anzahl des zur Verfügung stehenden Rettungspersonals.

Auf jeden Fall haben die Kostenträger für den RTW ihre Zusage zur Finanzierung gegeben.

Hierdurch wird bei einem Notfall nicht ausschließlich der RTW aus dem Standort Senheim angefordert, sondern ortsnäher vom Barl.

Eine Erstversorgung kann so zeitnäher erfolgen. Eine evtl. weitere medizinische Versorgung erfolgt dann in einer von der Einsatzzentrale bestimmten für den Versorgungsfall geeigneten Klinik. Welche Klinik angefahren wird, entscheidet nach Darlegung des Vertreters des Innenministeriums sowie der Rettungsleitstelle nicht der Fahrer des RTW sondern die Leistelle nach der dort vorliegenden Übersicht der anfahrbaren Kliniken.

Dabei müssen auch Kliniken, die sich als ausgelastet abgemeldet haben, angekündigte Patienten zur weiteren Behandlung annehmen.

Sowohl seitens der Stadt Zell als auch der Verbandsgemeinde Zell sind wir im Kontakt mit den zuständigen Stellen und Behörden und werden uns für eine gesicherte Gesundheitsversorgung in unserem Gebiet weiterhin einbringen.

Den Vortrag der Vertreter des Innenministeriums, des Gesundheitsministeriums und der Rettungsdienstbehörde in der Kreistagssitzung am 31.03.2025 können Sie hier auf unserer Webseite abrufen.

 

SWR kommt nach Kaimt

Viele kennen im Vorabendprogramm des SWR 3 die Sendung „Stadt – Land – Quiz“. Heute, Freitag, den 11. April wird ein Kamerateam unseren Stadtteil Kaimt aufsuchen und zufällig ausgewählte Personen für die Aufzeichnung der Sendung ansprechen. Es wäre schön, wenn sich hierfür Bürgerinnen und Bürger bereitstellen und im Quiz mitmachen.

Thema bei dieser Aufzeichnung ist: Filmlegenden. Involviert ist auch das Kulturkino Kaimt.

Die Sendung selbst läuft am Samstag, den 31. Mai 2025 im Dritten Programm des SWR.

Ich wünsche Ihnen allen eine frühlingshafte sonnige Woche

Ihr
Stadtbürgermeister
Hans-Peter Döpgen